Wegen Corona die Schuldenbremse aussetzen? Hierzu meine Mündliche Frage
BundestagTeilen alle Mitglieder der Bundesregierung den Vorschlag, die Schuldenbremse zur Finanzierung der Folgekosten der Corona-Pandemie längerfristig auszusetzen?
Hier die Antwort der Bundesregierung: Gefragt hatte ich auch, ob die Bundesregierung sich nicht einfacher zum gleichen Zweck auf die Ausnahmeklausel in der sogenannten Schuldenbremse im Artikel 109 des GG in Absatz 3 Satz 2 „für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen“ berufen möchte.
Hier die Antwort der Bundesregierung als PDF: