icon-arrowicon-cardsicon-closeicon-hamburgericon-search

Willis letzten Willen erfüllen: Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 83

Mieten, Wahlkreis

Willi wollt’s anders: Das ehemalige Haus von Willi Kolberg wurde verkauft, dabei war sein letzter Wunsch, dass dies nicht geschieht. Die Mieter*innen kämpfen für das Vorkaufsrecht und ich unterstütze sie dabei.

Willi Kolberg wollte seine Häuser ausschließlich der Charité in Berlin vererben. Aber dabei ist wohl einiges schief gelaufen, sodass nunmehr die Stiftung Jüdisches Krankenhaus Eigentümerin dieser Häuser ist und einen Verkauf organisiert hat, der nur noch mit dem Vorkaufsrecht gestoppt werden kann. Deshalb habe ich einen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, geschrieben, um ihn um Unterstützung zu bitten, damit ein Vorkauf durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft stattfinden kann. Vielleicht gelingt es ihm ja, den letzten Willen von Willi Geltung zu verschaffen. Mich würde es freuen.

Der Fall der Wrangelstraße 83 stellt sich als besonderer dar: Der frühere Eigentümer des Hauses, Willi Kolberg, äußerte in seinem Nachlass ganz klar den Wunsch, dass seine Häuser nicht verkauft werden sollen. Stattdessen vermachte er sie seinerzeit der landeseigenen Charité, in der Hoffnung diesen Wunsch erfüllt zu sehen. Herr Kolberg wollte seine Häuser offenbar in einer gemeinnützigen Hand wissen, um sicher zu gehen, dass seine Mieter*innen, zu denen er ein enges und freundschaftliches Verhältnis pflegte, vor Verdrängung geschützt sind. Die Charité reichte Herrn Kolbergs Häuser wiederum an die Stiftung Jüdisches Krankenhaus weiter. Jetzt hat die Stiftung das Haus in der Wrangelstraße 83 verkauft und verweist auf einen Formfehler im Vermächtnis. Der letzte Wille von Herrn Kolberg wird so missachtet und die Mieter*innen sorgen sich um ihre Zukunft.

Die Mieter*innen leben teilweise schon sehr lange in der Wrangelstraße 83. Herr Kolberg pflegte ein enges Verhältnis zu ihnen. Einem Mieter, Herr Bujak, versicherte er in seinem Nachlass ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht und die Tätigkeit als Hausverwalter. Nachdem die Häuser an die Stiftung Jüdisches Krankenhaus gingen, wurde zur Verwaltung die Gewobe engagiert, eine Tochter der landeseigenen Degewo. Dann wurde Herr Bujak gekündigt, sowohl in seiner Tätigkeit als auch seine Wohnung. Aktuell läuft eine Räumungsklage.

Herr Kolberg besaß noch ein weiteres Haus in Kreuzberg in der Tempelherrenstraße 18. Offenbar werden für dieses Haus gerade ebenso Verkaufsverhandlungen geführt. Da es nicht im Milieuschutzgebiet liegt, kann für dieses Haus im Zweifel kein kommunales Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Haus im Falle eines Verkaufs direkt an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft veräußert würde, um auch dort die Mieter*innen vor Spekulation zu schützen und den Wunsch Herrn Kolbergs umzusetzen.