Wir dürfen das Klima und die Menschen nicht im Stich lassen
Bundestag, Bürger*innenrechte, Mieten, PressemitteilungMeine Pressemitteilung zum Dritten Entlastungspaket der Bundesregierung
Dem Grünen Anspruch wird das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung leider nicht gerecht. Nachhaltige und notwendige grüne Ideen wie der CO2-Preis werden verschoben. Gleichzeitig wird die finanzielle Härte der Zumutungen für die Menschen nicht ausreichend abgefedert.
Unter Klimaschutzaspekten wird das Paket zurecht aus der Zivilgesellschaft kritisiert. Die kurzfristig angelegten Maßnahmen lassen die Weitsicht auf eine langfristige sozial-ökologische Transformation vermissen. Dienstwagenprivileg und klimaschädliche Subventionen werden nicht angetastet, ein Auszahlungsweg für das Klimageld und Einsparanreize nicht vorangetrieben. Statt kleinteiliger Regelungen, die zwar kurzfristig finanzielle Entlastung bringen, aber klimaschädlich sind, brauchen wir mutige Schritte hin zur Energiewende, gepaart mit tatsächlichen Entlastungen für Transferleistungs-Empfänger*innen und Geringverdienende.
Für viele Menschen geht es buchstäblich um ihre Existenz, um nicht weniger als ein warmes Dach über dem Kopf. Ihre Ängste vor der drohenden Wohnungslosigkeit müssen von der Bundesregierung adressiert werden. Auch Personen mit Indexmietverträgen sind davon betroffen. Ein bundesweites Kündigungs- und Zwangsräumungsmoratorium für mindestens ein Jahr ist in der derzeitigen Lage unverzichtbar. Außerdem ein Mietenstopp, also die Aussetzung von regulären Mieterhöhungsmöglichkeiten der Nettokaltmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Auch in der Mobilitätswende lässt das Entlastungspaket den großen Wurf vermissen. Das 9-Euro-Ticket war beliebt, klimaschonend und sozial gerecht. Mit einem Preis von 49 bis 69 Euro können die Vorteile des 9-Euro-Tickets nicht für alle Menschen gleichermaßen aufrechterhalten werden. Die Bundesregierung verkennt, dass das 9-Euro-Ticket das Potenzial hat auch das Problem des Fahrens ohne Fahrschein und die damit einhergehenden Kosten der Strafverfolgung sowie der häufig verhängten Ersatzfreiheitsstrafe auf einen Schlag zu lösen und damit den Haushalt erheblich zu entlasten. Auch das dadurch eingesparte Geld hätte bei der Finanzierung einkalkuliert werden müssen. Der Ticketpreis darf keinesfalls höher als die im Hartz-IV-Satz vorgesehenen 34,99 Euro für Mobilität sein.
Den grünen Anspruch sehe ich in diesem Entlastungspaket nicht als erfüllt an.