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Wo das Hanf freigegeben ist

Bundestag, Bürger*innenrechte, Strafrecht

Besuch einer Farm für legalen Cannabisanbau in Kalifornien

Das was hierzulande noch gefordert wird, ist in Kalifornien längst Realität: Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene ist dort bereits seit 2018 legal erhältlich.

Bis zu 28 Gramm Cannabisblüten bzw. 8 Gramm Haschisch dürfen Personen ab 21 Jahren dort besitzen. Die gesamten Vertriebswege, vom Anbau bis zum Verkauf, sind vollständig legalisiert. Auch der private Eigenanbau von bis zu sechs Pflanzen ist erlaubt.

Weil ich mich zur Wahlbeobachtung für die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) bereits in Kalifornien befand, habe ich die Chance genutzt, um mir anzusehen, wie das Ganze in der Praxis aussieht.

Ich besuchte eine der größten Plantagen in den USA. In großen Gewächshäusern wird dort mit moderner Technik angebaut. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wird genau dokumentiert, wie hoch der THC Gehalt bei den jeweiligen Produkten liegt und dies später beim verkaufsfertigen Produkt auch ausgewiesen. Hier zeigt sich einer der Vorteile der Legalisierung: Statt auf dem Schwarzmarkt dem Wirkstoffgehalt ausgeliefert zu sein, der eben gerade verfügbar ist, kann man nach der Legalisierung darauf zählen, genau den erwünschten Wirkstoffgehalt erwerben zu können und muss gleichzeitig aufgrund der Regulierung des Anbaus auch nicht mit einer Verunreinigung durch Pestizide oder gesundheitsschädliche Beimischungen rechnen.

Auch das für mich wichtigste Argument für die Legalisierung wurde adressiert: Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Während hierzulande durch die Kriminalisierung fast das gesamte im Umlauf befindliche Cannabis aus der Organisierten Kriminalität stammt und diese durch den Verkauf finanziell bereichert wird, wird in den USA dafür Sorge getragen, dass das legal erhältliche Cannabis auch aus legalem Anbau stammt. Gewährleistet wird dies durch sog. „Track and Trace“ Systeme, die es dem Staat ermöglichen, das Endprodukt bis zur Ursprungspflanze zurückzuverfolgen. Das erlaubt einerseits die Sicherstellung, dass kein legal angebautes Cannabis in den illegalen Markt gelangt und andersrum, andererseits den zielgerichteten Rückruf von Produkten, wenn dies erforderlich sein sollte.

Im Anschluss besuchte ich auch ein Cannabis-Fachgeschäft. Dort wird eine breite Produktpalette angeboten. Blüten, Öle oder „Edibles“, also essbare Produkte mit THC-Gehalt, kann man dort als Erwachsener erwerben. Es handelt sich dabei inzwischen um einen wichtigen Wirtschaftsfaktor, mit dem Steuereinnahmen von ca. einer Milliarde US-Dollar erwirtschaftet werden.

Vielfach geäußert wurde bei meinem Besuch im Hinblick auf die Wahlen die Sorge, dass die Legalisierung in einzelnen US-Staaten durch höherrangiges Bundesrecht bei einem Wahlsieg der Republikaner verboten werden könnte. Dies würde auch viele Investoren noch verunsichern. Sie hoffen daher auf eine rechtssichere Lösung auf Bundesebene.

Dies ist gewissermaßen vergleichbar mit den derzeitigen Bemühungen unserer Regierung, sich bei der EU Kommission versichern zu lassen, dass die in Deutschland angestrebte Legalisierung EU-rechtskonform ist, um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen.

In den Ländern, in denen bisher Cannabis zu Genusszwecken legalisiert worden ist, gibt es viele verschiedene Modelle, von denen wir lernen können. Nächstes Jahr werde ich mir am Rande der 30. Jahrestagung der OSZE PV in Vancouver ansehen, wie in Kanada die Legalisierung praktisch aussieht.