Am Mittwoch diskutierten Sachverständige meinen Gesetzentwurf für ein Gewerbemietrecht bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag.
So deutlich prallen die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten selten aufeinander. Während viele Mieter*innen-Initiativen und Expert*innen von der fortschreitenden Verdrängung von kleinen Läden aus den Innenstadtbezirken fast aller bundesdeutschen Großstädte berichten, sehen die Vertreter der Immobilienlobby eine Leerstandsquote von 30 Prozent. Am 19. Mai nahmen bei der Öffentliche Anhörung von den im Bundestag vertretenen Parteien berufene Sachverständige zu dem von mir vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Gewerbemietgesetz Stellung und beantworten Fragen der Abgeordneten. Meine Fraktion Bündnis 90/Grüne hatte Moritz Heusinger (Berliner Mietrechtsanwalt) als Sachverständigen benannt.
Dieser betonte, wie dringend an dieser Stelle eine Reform des BGB ist, da es „das Gewerbemietrecht dem freien Spiel der Kräfte überlässt“. Parteiübergreifend bestreite niemand ein Regulierungsbedürfnis und mit dem Gesetzentwurf der Grünen liege ein „ausgewogener und moderater“ Vorschlag auf dem Tisch. Insbesondere gilt dies für die Abwägung der Grundrechte der Gewerbemieter*innen nach Artikel 14 des Grundgesetzes („Sozialpflicht des Eigentums“) gegenüber dem Grundrecht der Vermieter*innen an ihrem Eigentum.
Viele Gewerbemieter*innen stehen, nachdem sie teilweise 20 bis 30 Jahre ihres Lebens in „ihren Laden“ gesteckt haben, bei einer Kündigung vor den Ruinen ihrer Existenz. „Es ist unsere Pflicht, eine Lösung zu finden“, forderte ich bei der Anhörung.
Passend dazu schickte unaufgefordert aus meinem Wahlkreis die Initiative „Volle Breitseite für unseren Buchladen Kisch & Co“ eine Stellungnahme und ein exemplarisches Beispiel zur Anhörung. Darin fordern sie die Gesetzgeber*innen auf, ein „ein gutes, vernünftiges und vor allem lückenloses Gewerbemietrecht auf den Weg zu bringen“.
Stellungnahme_Volle_Breitseite_19.Mai 2021
Ein Mitschnitt der Anhörung sowie die dazu gehörenden Dokumente könnt ihr auf der Seite des Deutschen Bundestags finden:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-pa-recht-mietrecht-regelungen-838874
Zur Erinnerung: Diesen Gesetzentwurf hatte ich zusammen mit vielen Betroffenen und Expert*innen in zwei Fachgesprächen entwickelt. Erstmalig in der Geschichte dieses Landes legten wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne am 8. Oktober letzten Jahres damit ein eigenständiges Gewerbemietrecht auf den Tisch, um die Existenzgrundlage von kleinen Ladeninhaber*innen, sozialen Einrichtungen sowie Kunst- und Handwerksbetrieben wirksam und nachhaltig vor Verdrängung zu schützen.
Als direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete bin ich in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost täglich mit den Folgen der nicht vorhandenen Gesetze zum Schutz von Gewerbemieter*innen konfrontiert, sei es bei der Kündigung des „Berliner Modeinstituts“ in Friedrichshain, der Buchhandlung „Kisch & Co“ oder von dem Kiezkollektiv „Meuterei“.
Der Gesetzentwurf erlaubt den Ländern und Kommunen bestimmte Gewerbebetriebe durch ein Gewerbemietrecht zu schützen. Dies bedeutet „jede Kommune kann, keine muss“ das Gesetz anwenden. Damit werden kleine Gewerbebetriebe wirksam vor überhöhten Mietsteigerungen geschützt, die ihre Existenzgrundlage zerstören. Existenzsicherheit wird auch geschaffen durch einen Kündigungsschutz und durch einen Verlängerungsanspruch für befristete Gewerbemietverträge.
Gelten soll das Gesetz für alle Gewerbemietverträge über eine Fläche bis zu 250 Quadratmetern. Auch über 250 Quadratmeter sind alle Gewerbemieter geschützt, solange sie nicht mehr als neun Beschäftigte und nicht mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Darüber hinaus gilt das Gesetz für anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege und soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas und Pflegeeinrichtungen.
Ein weiteres Beispiel für den Unwillen der Immobilienlobby an einer Lösung ist die Suche nach einem Verfahren für eine ortsüblichen Vergleichsmiete für Gewerbe oder gar einen Gewerbemietspiegel. Was in Nachbarländern wie Österreich und Frankreich völlig normal und machbar ist – worauf Moritz Heusinger hinwies – scheint in Deuschland nicht möglich zu sein.
Die Corona-Pandemie hat diese Probleme der Gewerbetreibenden nur deutlich sichtbarer gemacht. Lange genug hat die Regierung die Probleme ignoriert und ist untätig geblieben. Jetzt bietet sich für alle die Chance, etwas zu tun.