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Wohnungsmieter*innen UND Gewerbemieter*innen vor den Folgen des Lock-Downs schützen

Bundestag, Mieten, Pressemitteilung

Jetzt auch an die Wohnungsmieter*innen denken – zum Beschluss der Regierungschef*innen der Länder zu Gewerbe- und Pachtverhältnissen

Gerade angesichts der besonderen Gefahren für Leib und Leben im Winter und der Erfordernis, zur Vermeidung der Infektion zu Hause zu bleiben, erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie die Wohnungsmieter*innen nicht vergisst. Der Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz, dass Gewerbemieter*innen einen Anspruch auf Verhandlungen über die Reduzierung der Miete haben, begrüße ich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

 

Aber wir müssen die Wohnungsmieter*innen genauso im Blick haben. Für sie fordere ich einen sofortigen Kündigungsschutz wegen Corona-bedingter Mietrückstände, keine Verzugszinsen und ein Aussetzen aller Zwangsräumungen ab heute.

 

Denn nur wer ein zuhause hat, kann auch zuhause bleiben!

 

Schon seit Monaten dränge ich zusammen mit der grünen Fraktion im Bundestag mit Anträgen und Fragen an die Bundesregierung daruf, Wohnungsmieter*innen als auch Gewerbemietr*innen besser vor den Folgen der Corona-Pandemie zu schützen.

 

Bei den Gewerbemieter*innen soll nun durch eine „gesetzliche Vermutung“ sichergestellt werden, dass bei Umsatzeinbußen wegen Betriebseinschränkungen die Gewerbe-Miete neu verhandelt werden muss. Doch eine „gesetzliche Vermutung“ lässt für den Vermieter immer noch juristische Wege offen, einer Reduzierung der Miete zu widersprechen. Eine „Klarstellung“ wäre ein deutlicheres Signal gewesen, das ich von der Bundesregierung erwarte.

 

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