icon-arrowicon-cardsicon-closeicon-hamburgericon-search

Zeit für den Wandel

Bundestag, Bürger*innenrechte, Strafrecht

Entkriminalisierung von Cannabis ist gerecht und überfällig

Vor einigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach in Brüssel erneut angekündigt, einen Gesetzentwurf in Sachen Cannabis-Legalisierung vorzulegen. Weit über ein Jahr nach Beginn der Legislatur und der Einigung im Koalitionsvertrag ist das längst überfällig. 

Bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben wir Grüne für eine progressive Drogenpolitik gekämpft. Die Zeiten der Cannabis-Prohibition sollten endlich der Vergangenheit angehören. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb vereinbart, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften zu erlauben. Die Einigung war ein Meilenstein für die deutsche Drogenpolitik. 

Daraufhin beschloss das Bundeskabinett im Oktober 2022 ein Eckpunktepapier zur kontrollieren Abgabe von Cannabis. Erlaubt sein soll demnach künftig der Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm. Die Abgabe soll über lizensierte Geschäfte und lediglich an Erwachsene erfolgen und darüber hinaus soll der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Cannabis staatlich lizensiert und kontrolliert werden.

Dieses Eckpunktepapier sollte ursprünglich als Grundlage für einen darauf basierenden Gesetzentwurf dienen. Seit der Veröffentlichung des Papiers dreht sich die Debatte jedoch hauptsächlich um Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Legalisierung mit EU-Recht. Zur Klärung der Rechtslage forderte Bundesgesundheitsminister Lauterbach deshalb die Kommission auf, das Eckpunktepapier zu prüfen. Die spielte den Ball jedoch zurück und forderte einen konkreten Gesetzentwurf von der Bundesregierung. Eine bloße politische Absichtserklärung in Form des Eckpunktepapiers genüge ihr nicht für die Prüfung des Vorhabens. 

Parallel dazu sorgte auch eine Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts für Aufmerksamkeit. Die Karlsruher Richter*innen kündigten an, bis zum Frühsommer ihre Entscheidung zum Cannabis-Verbot zu verkünden. Konkret geht es um verschiedene Richtervorlagen im Betäubungsmittelgesetz, die das Cannabis-Verbot betreffen.

Ob Karlsruhe in seiner Entscheidung die Verfassungswidrigkeit des Cannabis-Verbots verkündet steht in den Sternen. Deshalb muss der Gesetzgeber hier mutig vorangehen um Cannabis endlich zu entkriminalisieren und sollte nicht darauf hoffen, dass ihm die Entscheidung durch das Gericht abgenommen wird.

Die Bevölkerung wartet seit Beginn der Legislatur auf die Cannabislegalisierung. Mit jedem Tag, der ohne Reform verstreicht, werden weiterhin Personen zu Unrecht kriminalisiert. Für uns ist klar: Dieser Zustand muss schnellstmöglich beendet und die Betroffenen strafrechtlich rehabilitiert werden. 

Deshalb erwarten wir, dass aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Lauterbach jetzt ohne weitere Verzögerungen ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, der nicht hinter den bereits vereinbarten Eckpunkten zurückbleibt. Nur so können wir dem Anspruch an eine progressive Drogenpolitik in der Fortschrittskoalition gerecht werden.