Diese Woche wird unser Gruppenantrag zum Verbot der AfD im Deutschen Bundestags diskutiert
Am Donnerstag (30. Januar) ist es so weit: unser Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht – für den ich mich neben 133 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen einsetze – ist im Plenum des Deutschen Bundestags aufgesetzt und wird diskutiert.
Gerade diese Woche hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen den dortigen Landesverband der AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Das Gericht wies damit die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses hatte bereits im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung abgelehnt.
Wir als Bundestagsabgeordnete beschreiten damit den parlamentarischen Weg im Kampf gegen die AfD. Unterstützt werden wir dabei von über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen, welche die Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen auffordern, dem Antrag zuzustimmen. Hinter der Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“ stehen unter anderem mehrere Natur- und Klimaschutzverbände, Attac, die „Omas gegen Rechts“ und der Chaos Computer Club. Da es sich um einen Gruppenantrag und keinen Fraktionsantrag handelt, können die Abgeordneten losgelöst vom „Fraktionszwang“ allein ihrem Gewissen folgen. Auch ich fordere alle meine Kolleg*innen auf, dem Antrag zuzustimmen.
Nach den Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus hat das Grundgesetz einerseits die politischen Parteien unter besonderen Schutz gestellt, andererseits aber auch klare Kriterien aufgestellt, wann Parteien gegen die Verfassung verstoßen.
Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei können allerdings – auch eine Lehre aus dem Nationalsozialismus – weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung entscheiden. Allein das Bundesverfassungsgericht kann diese Prüfung vornehmen; dies kann auf Antrag durch den Deutschen Bundestag geschehen.
Dazu haben wir am 13. November 2024 einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‚Alternative für Deutschland`“ vorgelegt. Wenn eine Mehrheit des Deutschen Bundestags für unseren Antrag stimmt, kann eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Eine ausführlichere Begründung, warum ich den Verbotsantrag befürworte, findet ihr auf:
https://bayram-gruene.de/afd-verbot-muss-endlich-geprueft-werden/