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Endlich: eine Staatsanwaltschaft für die Europäische Union

Bundestag, Strafrecht

EuStA nimmt operative Arbeit unter Generalstaatsanwältin Kövesi auf

Endlich ist es soweit: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) nimmt heute, am 01. Juni 2021, ihre Arbeit auf. Auf diesen Moment haben alle Freunde der europäischen Integration schon lange vorfreudig gewartet. Es handelt sich um eine einzigartige Behörde: Die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft. 22 EU-Mitgliedstaaten nehmen an diesem großen Schritt für die Europäische Integration teil. 

Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde eingerichtet, um grenzüberschreitende Straftaten zulasten des EU-Haushalts (und damit der europäischen Steuerzahler*innen) zu verfolgen. Das bedeutet, dass sie überall da ermitteln kann, wo die EU finanziell geschädigt wird, also z.B. durch die Veruntreuung von EU-Geldern, aber auch bei Steuerhinterziehung. Geldwäsche, Mitwirkung an einer kriminellen Vereinigung, Korruption: All das fällt ab heute in den Zuständigkeitsbereich der EuStA. 

Sie wird immer dann tätig, wenn es um einen Schaden von mindestens 100.000 Euro, beim Steuerbetrug um mindestens 10 Millionen Euro geht. Es wird geschätzt, dass etwa 3.000 Fälle im Jahr zusammen kommen werden. Allein im Jahr 2018 wird die Höhe des Betrugs zulasten des EU-Haushalts auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. 

Das ist ein wichtiger Schritt in der gemeinsamen Bekämpfung von Straftaten. Denn gerade bei grenzüberschreitenden Vorgängen kommen die nationalen Strafverfolgungsbehörden an ihre Grenzen.

Geführt wird die Europäische Staatsanwaltschaft von der ersten EU-Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi. Sie war zuvor Generalstaatsanwältin am Obersten Gerichtshof und später Leiterin der Antikorruptionsbehörde in Rumänien, wo sie führende Politiker der Korruption überführte. Es ist ein Gewinn für die Europäische Union eine derart integre, erfahrene und fähige Frau an der Spitze der Europäischen Staatsanwaltschaft zu haben.

Frau Kövesi war erst im Februar zu Gast bei uns im Unterausschuss Europarecht des Deutschen Bundestags, wo sie uns über die Arbeitsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft und auch deren Startschwierigkeiten berichtete und sich unseren Fragen stellte.

Die EuStA besteht aus 22 Staatsanwält*innen (eine*r für jeden beteiligten Mitgliedstaat) in Luxemburg sowie 88 delegierten EU-Staatsanwält*innen in den Mitgliedstaaten. Die Staatsanwält*innen in Luxemburg arbeiten in Ständigen Kammern aus je drei Mitgliedern, die darüber entscheiden, ob Verfahren eingestellt oder zur Anklage gebracht werden und leiten die EU-Staatsanwälte an. 

Umso mehr freue ich mich, dass die EuStA heute mit ihrer operativen Arbeit beginnen kann. Die Arbeitsaufnahme der EuStA sollte eigentlich bereits im Dezember 2020 erfolgen, wurde jedoch aufgrund von strittigen Ernennungen von EU-Staatsanwälten durch die Mitgliedstaaten immer wieder verschoben. 

Ich wünsche der EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi, dem EuStA-Team der Europäischen Staatsanwälte in Luxemburg und den Delegierten Staatsanwälten in den Mitgliedsstaaten viel Erfolg. Ich hoffe auf eine effektive Zusammenarbeit mit Eurojust, OLAF und Europol, und dass in Zukunft auch Ungarn, Irland, Polen, Schweden und Dänemark sich an der EuStA beteiligen. 

Weiterführende Links:

Unseren Änderungsantrag zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft finden Sie hier.

Meine Rede dazu finden Sie hier.