Strafrecht
Besonders intensiv beschäftige ich mich mit dem Strafrecht; dabei geht es mir neben Reformen bei verschiedenen Gesetzen vor allem um die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren.
Das Strafrecht ist der Rechtsbereich, in dem der Staat am schärfsten in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen darf. Dabei geht es nicht nur um die Verhängung von Strafen. Auch zur Verfolgung von Straftaten sind Staatsorgane befugt, massiv in die Rechte von Beschuldigten einzugreifen.
Ziel des Strafrechts soll die Wahrung der Rechtsordnung und Sicherstellung des friedlichen Zusammenlebens innerhalb einer Gesellschaft sein. Das Auferlegen einer Strafe ist von der Idee getragen, dass nicht nur erfahrenes Unrecht gesühnt wird, sondern dies einen Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abhält. Was in einer Gesellschaft als Unrecht verstanden wird unterliegt einem stetigen Wandel. So existierte noch bis 1994 mit dem § 175 StGB die gesetzliche Grundlage Homosexuelle für das Ausleben ihrer Sexualität zu bestrafen.
Bei den verfolgten Zielen des Straf- und Strafverfolgungsrechts muss auf eine Balance zwischen dem Bedürfnis auf das vorgeworfene Fehlverhalten zu reagieren und den Rechten des Beschuldigten geachtet werden.
Dabei ist mir besonders wichtig, dass auf ein Fehlverhalten erst dann mit einer Strafe reagiert wird, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zu der Verfehlung steht. Und dass auch jede*r Beschuldigte ein Mensch mit Rechten ist.